Satzung
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Satzung
Satzung des 1. PSV Charlottenburg e. V. §1 Name. Sitz und Geschäftsiahr 1. Der Verein führt den Namen 1. Polizei- und Schutzhundverein Charlottenburg e.V. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. 2. 3. Sitz des Vereins ist Berlin-Charlottenburg. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. §2 Zweck und Aufqabe des Vereins 1. sind: a. b. c. d. 2. Die Erziehung und Ausbildung der Hunde zu Schutz- und Begleithunden, zum Team-Test und anderen Hundesportarten, die Unterweisung der Hundehalter und -führer in die Erziehung und Ausbildung der Hunde, die Abhaltung von Leistungsprüfungen nach den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Zuchtvereine und Gebrauchshundeverbände im VDH (AZG), die Wahrung und Vertretung der lnteressen der Mitglieder des Vereins gegenüber der regionalen und überregionalen Sportverbände und Behörden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die in der Satzung vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person, durch Ausgaben, die in dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.