Zehn Dinge, die Sie über Unterhalt wissen sollten
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Zehn Dinge, die Sie über Unterhalt wissen sollten
Zehn Dinge, die Sie über Unterhalt wissen sollten Fachanwalt für Familienrecht Kurt Schulte Herbrüggen 47249 Duisburg Münchener Straße 78 Telefon: 0203 77 27 97 E-Buch Version: 1.8 vom 17.11.2013 Spezialisierung, Können und Erfahrung Im Familienrecht geht es nicht nur ums "Gewinnen". Sehr viele Mandanten wollen keinen „Rosenkrieg“. Sie wollen eine faire Trennung. Sie wollen aus ihren Kindern keine Scheidungskrüppel machen. Sie wollen deshalb keinen Anwalt, der "den Hammer kreisen lässt" und durch sein Vorgehen und seinen Ton das Maximum an verbrannter Erde erzeugt. Sie wollen zwar einen Anwalt, der das Wissen hat, sie effektiv gegenüber dem Partner und dem Gericht zu vertreten. Sie wollen aber auch einen Anwalt, der die Erfahrung hat, Sie und Ihre Familie wohlbehalten durch diese existenzielle Krise zu bringen. Als langjähriger Fachanwalt für Familienrecht habe ich das juristische Wissen, Sie angemessen zu beraten. Dank meiner Ausbildung als Mediator habe ich das Instrumentarium, zu ausgewogenen und fairen Lösungen zu kommen. - kombiniert mit moderner Technik. Außerdem benutzte ich modernste technische Lösungen, um den Mandatsablauf zu optimieren: Sie können mit mir über eine Video-Software-Lösung kommunizieren, um, ohne in meine Praxis fahren zu müssen, mit mir sprechen zu können. Ich bin altmodisch. Ich bin der Meinung, dass am Anfang eines Mandats das persönliche Gespräch mit dem Anwalt oder der Anwältin stehen sollte, um den Sachverhalt von allen Seiten zu erfassen. Nicht zuletzt muss das persönliche Vertrauensverhältnis begründet werden, das Voraussetzung für ein gelungenes und erfolgreiches Mandatsverhältnis ist. Vielleicht sehen wir uns. Viel Erfolg bei der Lektüre dieses Buches und alles Gute Kurt Schulte Herbrüggen 1. Die Düsseldorfer Tabelle - was ist das? Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Richtlinie. 1.1 Was bedeutet das für die Geltung der Tabelle? Die Düsseldorfer Tabelle wird, wie der Name schon andeutet, von den Senaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf zusammengestellt, die sich mit Familienrecht beschäftigen. Im Prinzip ist die Geltung der Düsseldorfer Tabelle damit auf dem Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf beschränkt. Es gibt eine Vielzahl von anderen Tabellen einzelner Oberlandesgerichte, die von der Düsseldorfer Tabelle abweichen. Sie müssen also in jedem Falle nachsehen, ob nicht die Zuständigkeit eines anderen Oberlandesgerichtes gegeben ist, das eine eigene Tabelle herausgegeben hat. Wesentliche Unterschiede zwischen den einzelnen Oberlandesgerichten gibt es vor allem bei dem berufsbedingten Aufwendungen und den Quoten des Unterhalts in Bezug auf das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. 1.2 Wie verbindlich ist die Düsseldorfer Tabelle? Dass die Düsseldorfer Tabelle kein Gesetz ist, bedeutet zunächst einmal, dass davon abgewichen werden kann, auch von untergeordneten Gerichten. Dies wird im Normalfall nicht vorkommen, da Eckpunkte der Düsseldorfer Tabelle wie zum Beispiel die Selbstbehalte nicht in jeder Entscheidung eines Gerichts neu festgelegt werden sollen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf signalisiert durch die Tabelle, dass es die Frage der Selbstbehalte bis zur Herausgabe einer neuen Tabelle so behandeln wird, wie in der gültigen Tabelle dargelegt. Jeder Familienrichter, der anders entscheidet, riskiert, dass sein Beschluss aufgehoben wird. Die Düsseldorfer Tabelle dient also vor allem der Vereinheitlichung der Rechtsprechung im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf. 1.2 Düsseldorfer Leitlinien Es gibt auch noch die so genannten “Düsseldorfer Leitlinien“. Darin werden die Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle erläutert. Es ist sinnvoll, in Einzelfragen auch in die Düsseldorfer Leitlinien zu schauen. Erst mit den Düsseldorfer Leitlinien Rechtsprechung des OLG Düsseldorf. ergibt sich ein Gesamtbild der 2. Unterhaltsansprüche entstehen nicht automatisch Unterhaltsansprüche entstehen nicht automatisch. Unterhalt muss vielmehr ausdrücklich geltend gemacht werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Der Unterhaltsberechtigte kann den Unterhaltspflichtigen auffordern, einen bestimmten Unterhaltsbetrag oder einen bestimmten Prozentsatz an Kindesunterhalt gemäß § 1612 a Abs. 1 BGB zu zahlen. Gerade, wenn der Unterhalt zum ersten Mal geltend gemacht wird, ist diese Variante aber nicht optimal. 2. Der Unterhaltspflichtige kann stattdessen aufgefordert werden, Auskunft über sein Einkommen zu erteilen. Erfolgt dieser Aufforderung “zum Zweck der Unterhaltsberechnung“, kommt der Unterhaltsverpflichtete bereits durch diese in Verzug, ohne dass ein bestimmter Betrag ohne Kenntnis des tatsächlichen Einkommens beziffert werden muss. Tipp: Bei “unsicheren Kantonisten“ kann es sinnvoll sein, die Aufforderung zur Unterhaltszahlung bzw. zur Auskunftserteilung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Dies ist die einzige wirklich sichere Art und Weise, den Zugang eines Schriftstücks zu beweisen. Daneben hat die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher auch noch eine, nennen wir es einmal, „aufmunternde“ Wirkung. 3. Was ist ein Unterhalts -“Titel“? Juristische Laien wissen häufig mit dem Wort “Titel“ nichts anzufangen. Was ist damit gemeint? Ein Unterhaltstitel (oder ein “Titel“ allgemein) ist ein Dokument, das berechtigt, die im Dokument genannte Forderung durch Zwangsvollstreckung beizutreiben. Konkret: zahlt der Unterhaltsschuldner nicht, kann ich ohne großes Federlesen eine Lohnpfändung beantragen. Unterhaltstitel können sein: Urteile bzw. Beschlüsse von Gerichten, notarielle Urkunden, Urkunden von Jugendämtern über Kindesunterhalt und noch einige andere mehr. 3.1 Wie komme ich an einen Unterhaltstitel? Grundsätzlich ist der Unterhaltsschuldner verpflichtet, einen Titel errichten zu lassen, beispielsweise bei einem Notar. Die Kosten der notariellen Urkunde hat dann allerdings der Unterhaltsgläubiger zu tragen. Es gibt eine Ausnahme: Das Jugendamt kann die Unterhaltspflicht für ein minderjähriges Kind titulieren. In diesem Fall ist der Unterhaltsschuldner verpflichtet, zum Jugendamt zu gehen und dies zu veranlassen. Die Ausnahme gibt es deshalb, weil das Jugendamt das fast kostenlos macht. 3.2 Warum fragt Ihr Anwalt, ob es einen Titel gibt? Es ist enorm wichtig, zu wissen, ob ein Unterhaltstitel besteht oder nicht. 1. Gibt es bereits einen Titel, brauche ich nicht zu klagen. Tue ich es trotzdem, verliere ich den Prozess, weil kein Anlass für die Klage bestand. 2. Von der Frage, ob ein Unterhaltstitel besteht, hängt die Frage ab, was für eine Art der Klage einzureichen ist. Wird die falsche Klageart gewählt, kann es sein, dass das Gericht bereits aus diesem formalen Grund die Klage abweist. Tipp: Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, alle Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Ein erfahrener Anwalt kann diese Unterlagen durchsehen und sehr schnell feststellen, was in der Vergangenheit gemacht wurde oder eben auch nicht. Tipp: Das gilt übrigens auch für Zahlungsquittungen und - Belege! Als Unterhaltsschuldner sollten Sie alle Zahlungsbelege bis zum 22. Lebensjahr des Kindes aufbewahren (18 Jahre bis zur Volljährigkeit + 3 Jahre Verjährungsfrist). Banken heben Kontounterlagen nur 10 Jahre auf. Nehmen Sie einen Aktenordner und heften Sie alles hintereinander ab. 4. Der Auskunftsanspruch des Unterhaltsberechtigten Wie bereits oben dargestellt, ist die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen ein Weg, den Unterhaltsschuldner in Verzug zu setzen. 4.1 Warum man immer erst Auskunft verlangen sollte Es ist davon abzuraten, ohne eine Auskunft zum Einkommen Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Es fehlt dann nämlich eine sichere Berechnungsgrundlage für den Unterhalt. Dies kann dann dazu führen, dass zu wenig Unterhalt geltend gemacht wird. Bei lange laufenden Unterhaltsansprüchen wie zum Beispiel dem Kindesunterhalt kann dies einen großen Verlust bedeuten. 4.2 Warum man nicht um die Auskunft streiten sollte Aus der Sicht des Unterhaltsverpflichteten sollten Auskunftsansprüche immer sofort befriedigt werden. Nur wenn wirklich offensichtlich ist, dass ein Unterhaltsanspruch nicht besteht, sollte man sich weigern, Auskunft zu erteilen. Beispiel: Es besteht keine Verpflichtung, Auskunft zu erteilen, wenn dies bereits innerhalb der letzten zwei Jahre geschehen ist, § 1605 Abs. 2 BGB. Geht es dagegen beispielsweise um die Frage, ob der Unterhaltsanspruch wegen Fehlverhaltens des anderen verwirkt ist, sollte man diese Frage erst im Hauptprozess geltend machen. Eine Diskussion der Frage, ob Auskunft erteilt werden muss, lohnt noch aus einem anderen Grund nicht: Klagt die Gegenseite und beantragt Verfahrenskostenhilfe, dann bekommt sie die Verfahrenskostenhilfe für den gesamten Prozess und nicht nur für die Auskunft. Das Gericht klärt die Frage der Verwirkung dann doch erst im Hauptverfahren. Ich finde es ungünstig, dass man In einer nebensächlichen Sache - ob Auskunft zu erteilen ist oder nicht über einen wichtigen Punkt streitet, in diesem unwichtigen Punkt die Gegenseite häufig völlig überflüssigerweise die erste Runde gewinnen lässt, und man sich einen Gegner einhandelt, der wegen bewilligter Verfahrenskostenhilfe munter weiterprozessieren kann und sich um die Kosten nicht kümmern muss. 5. Was macht das Jugendamt? Im Zweifel nichts. Die zuständige Sachbearbeiterin ist entweder krank, schwanger oder im Urlaub. 5.1 Das Jugendamt als Beistand Das Jugendamt taucht oft als Beistand des minderjährigen Kindes auf. Es soll dem minderjährigen Kind und dem jungen Erwachsenen helfen, Unterhaltsansprüche durchzusetzen. Da die Gerichte mittlerweile durchgehend Beratungshilfe in diesen Fällen verweigern, eben mit der Begründung, das Jugendamt könne tätig werden, ist es auch sinnvoll, das Jugendamt in Anspruch zu nehmen, wenn man die Anwaltskosten nicht selbst übernehmen will. In schwierigen Einzelfällen kommen meiner Beobachtung nach die Jugendämter regelmäßig ins Schleudern. Es fehlt dann in meinen Augen einfach der fundierte juristische Sachverstand. Auch in der Zwangsvollstreckung lassen die Jugendämter oft jede Initiative vermissen. Wenn nur irgendwas bezahlt wird, ist der Eifer, mehr hereinzuholen, ausgesprochen beschränkt. Oft wird die Zwangsvollstreckung durch einen Anwalt energischer sein. Zu berücksichtigen ist aber, dass Zwangsvollstreckung von den Kosten her mittlerweile ein teures Vergnügen geworden ist. 5.2 Das Jugendamt als UVG-Behörde Viele Bürger wissen nicht, dass das Jugendamt noch in einer anderen Rolle tätig wird, nämlich als Verteiler von Unterhaltsvorschuss-Leistungen. Das ist eine ganz andere Funktion und mit der des Beistandes nicht zu verwechseln. Wenn das Jugendamt Unterhaltsvorschüsse geltend macht, macht es nur die von ihm selbst gezahlten, der Höhe nach geringeren Beträge geltend. 6. An wen muss der Unterhalt gezahlt werden? Bei minderjährigen Kindern ist der Unterhalt grundsätzlich an den betreuenden Elternteil zu zahlen, bei volljährigen Kindern an diese selbst. Achtung: Beim Kindesunterhalt kann es vorkommen, dass ein Kind sowohl Unterhaltsvorschussleistungen als auch Hartz IV erhält. Dann geht der Unterhalt an die zahlende Behörde über. Praktisch gesehen, dürfte es ziemlich egal sein, an welche der beiden infrage kommenden Behörden – Jugendamt oder Hartz IV Behörde – man zahlt, solange man nicht an das Kind bzw. den betreuenden Elternteil zahlt. Zahlt man weiter an den betreuenden Elternteil, kann es passieren, dass man noch einmal an die Behörde zahlen muss, weil durch die Zahlung an den Elternteil keine schuldbefreiende Wirkung eingetreten ist. 7. Was ist Trennungsunterhalt - was nachehelicher Unterhalt? Beim Unterhalt des Ehegatten gibt es zwei Unterhaltstatbestände, die auseinandergehalten werden müssen. Das ist einmal der sogenannte Trennungsunterhalt, der in der Zeit der Trennung und während der Dauer des Scheidungsverfahrens bis zur Rechtskraft der Scheidungsbeschlusses gezahlt werden muss und der sogenannte nacheheliche Unterhalt, der in der Zeit nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses geschuldet wird. 7.1 Beide Unterhaltstatbestände haben voneinander abweichende Voraussetzungen Nur der nacheheliche Unterhalt kann zeitlich begrenzt oder auch der Höhe nach begrenzt werden. Auf Trennungsunterhalt kann nicht, auch nicht durch Ehevertrag, verzichtet werden. Deshalb findet man in Eheverträgen auch keinen Verzicht auf Trennungsunterhalt, aber auf nachehelichen Unterhalt. Das führt dazu, dass häufig versucht wird, das Scheidungsverfahren zu verzögern, weil es Trennungsunterhalt gibt, aber keinen nachehelichen Unterhalt, zum Beispiel wegen eines Ehevertrages. 7.2 Ehegattenunterhalt nach der Scheidung Achtung: Ich bekomme recht häufig den Satz zu hören, dass es nach der Scheidung keinen Unterhalt mehr gäbe. Der Satz ist eindeutig falsch. 8. Die Rangverhätnisse beim Unterhalt Die Rangverhältnisse beim Unterhaltsanspruch sind sehr wichtig. Dadurch, dass der Unterhalt des minderjährigen Kindes im Rang allen anderen Unterhaltsansprüchen vorgeht, kann es passieren, dass die Kindesmutter keinen Unterhalt bekommt, weil erst der Unterhaltsanspruch der Kinder befriedigt werden muss. Mit minderjährigen Kindern meint das Gesetz dabei nicht nur die ehelichen Kinder, sondern auch Kinder aus einer anderen Ehe oder nichteheliche Kinder. Die Ehefrau kann somit bereits aufgrund der Tatsache, dass Kinder, auch nicht aus der Ehe stammende, da sind, keinen Unterhaltsanspruch haben, allein weil das verfügbare Einkommen bereits von den Kindern aufgezehrt wird. Da Unterhaltsansprüche mehrerer Kinder, auch älterer Kinder, nicht gerade gering sind, kann das Vorhandensein von zwei Kindern bei einem Normalverdiener bereits dazu führen, dass kein Geld für die Kindesmutter übrig ist. 9. Kann man zusammen einen Rechtsanwalt nehmen? Eins sei klargestellt: die Bearbeitung einer Unterhaltssache durch einen Anwalt geht nicht. Der Anwalt ist der Vertreter einer Partei. Er kann und darf also Personen, die entgegengesetzte - der eine will Unterhalt haben, der andere soll zahlen Interessen haben, nicht vertreten. Trotzdem höre ich immer wieder, dass der Anwalt der Gegenseite den Unterhaltsanspruch ausgerechnet habe. Man sollte dieser Unterhaltsberechnung mit größter Vorsicht entgegentreten. Der Anwalt ist verpflichtet, immer die für seinen Mandanten beste Berechnungsweise zu nehmen. Achtung: Dass die Düsseldorfer Tabelle »Tabelle« heißt, bedeutet nicht, dass man den Unterhalt einfach ablesen kann. Das mag beim Unterhalt für ein Kind gehen. Es sind aber viele Wertungsfragen vorhanden und viele Einzelpukte nicht erfasst. Das führt dazu, dass die Berechnung, bewusst oder aus Mangel an Informationen, falsch sein kann. Beispielsweise kann man berufsbedingte Aufwendungen nach der Düsseldorfer Tabelle pauschaliert, aber auch konkret berechnen. Hat der Unterhaltsverpflichtete erhebliche Kosten für die Fahrten zur Arbeitsstätte und wird dies nicht berücksichtigt, kann ihn das im Monat einige 100 € kosten. 10. Wie werde ich eine Unterhaltsvollstreckung wieder los? Immer wieder gibt es Leute, die ihren Unterhalt nicht bezahlen. Ich spreche jetzt nicht von denen, die dies bewusst tun und in ihrem ganzen Leben keinen Unterhalt zahlen werden. Ich spreche von denen, die arbeitslos werden und dann zum Beispiel nach einiger Zeit wieder anfangen zu arbeiten. Dann ist auf einmal die Unterhaltspfändung da. Die nächste Frage, die sich dann stellt: Wie werde ich diese Pfändung wieder los? Die Antwort: das geht nicht ohne Einwilligung der anderen Seite. Wenn der Unterhaltsgläubiger nicht zustimmt, was sehr häufig der Fall sein wird, werden sie die Unterhaltspfändung erst los, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird oder der Unterhaltsanspruch wegfällt. Es ist unbedingt erforderlich, dass man sich in Fällen der Arbeitslosigkeit mit dem Unterhaltsgläubiger in Verbindung setzt. Behörden wie Jugendämter et cetera werden häufig bereit sein, eine Stundungsvereinbarung zu treffen. Das verhindert, dass auf einmal wegen größerer Unterhaltsrückstände vollstreckt wird. Außerdem sollte man prüfen, ob der Unterhaltsanspruch nicht weggefallen ist. Zum Beispiel gibt es Leute, die arbeitslos werden, weil sie krank geworden sind. Hier kann es durchaus sein, dass mangels Leistungsfähigkeit kein Unterhaltsanspruch mehr besteht, auch kein Kindesunterhaltsanspruch. Es hilft nur der Grundsatz: nur redenden Menschen kann geholfen werden. Ist die Pfändung erst da, wird häufig nichts mehr zu retten sein. 11. Hat Ihnen diese E-Buch gefallen? - Ich habe noch mehr für Sie! Ein weiteres E-Buch: Scheidung für Anfänger Finden Sie hier. 12. Sie sollen mich kennenlernen - ich stelle mich vor. Mein Name ist Kurt Schulte Herbrüggen. Ich bin 1951 in Duisburg geboren. Ich habe hier mein Abitur gemacht und dann in Freiburg / Breisgau und Genf Jura studiert. Seit 1976 bin ich Rechtsanwalt, seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht, seit 2004 ausgebildeter Mediator. Ich bin voll und ganz auf das Familienrecht spezialisiert. Fachanwalt für Familienrecht Kurt Schulte Herbrüggen 47249 Duisburg-Buchholz Münchener Straße 78 Telefon: 0203 77 27 97 Homepage: www.scheidung-professionell.de www.familienrecht-professionell.de www.recht-professionell.de Mail: [email protected] Skype: kshduisburg Rechtsanwalt Schulte Herbrüggen in 47249 Duisburg ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Körperschaft des öffentlichen Rechts , Freiligrathstraße 25 40479 Düsseldorf. Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet: Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland. Die für mich maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen finden Sie bei der Anwaltskammer in der Rubrik „Angaben gemäß § 6 TDG“. Haftung Ich lehne jede Haftung, gleich aus welchem Grund, ab. Ich habe diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, kann und will aber nicht garantieren, dass sie richtig, immer aktuell und inhaltlich vollständig sind. Beachten Sie insbesondere, dass durch mittlerweile eingetretene Änderungen, sei es der Rechtsprechung oder der gesetzlichen Vorschriften, Informationen unrichtig geworden sein können. Dies E-Buch dient der allgemeinen Information und ist nicht auf den Einzelfall zugeschnitten. Es soll Ihnen grundlegende Informationen liefern und nicht Ihren speziellen Fall lösen. Bitte beachten Sie, dass das gesamte Familienrecht ein Gebiet für Spezialisten ist. Mit der Zurverfügungstellung diese E-Buchs ist der Abschluss eines anwaltlichen Beratungsvetrages nicht verbunden. Es handelt sich auch nicht um das Angebot auf Abschluss eines solchen. 13. Ich hoffe, ich habe Ihnen geholfen - helfen Sie anderen. Sind Sie mit diesem E-Book zufrieden sein und hat es Ihnen geholfen? Dann helfen Sie anderen. Wie wäre es mit einer kleinen (gerne auch eine großen) Spende an: SOS-Kinderdörfer oder wenn Sie aus Duisburg kommen, an die Bürgerstiftung Duisburg? Eine wirklich gute Sache ist auch der Verein Mein Papa kommt. Er hilft Vätern, die lange anreisen müssen, um ihre Kinder besuchen zu können. Spenden Sie einfach so. Wenn Sie mir mitteilen, dass Sie gespendet haben, freut mich das natürlich. Wenn Sie Fragen, Anregungen und Themenwünsche haben, melden Sie sich. Schreiben Sie mir eine Mail. Dankeschön. Fachanwalt für Familienrecht Kurt Schulte Herbrüggen