Lärmrichtwerte:

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Lärmrichtwerte:
Lärmrichtwerte:
Gebiet:
Tag
Nacht
45 dbA
35 dbA
Reine Wohngebiete
50 dbA
35 dbA
Allgemeine Wohngebiete
55 dbA
40 dbA
Dorf- und Mischgebiete
60 dbA
45 dbA
Kerngebiete
60 dbA
45 dbA
Gewerbegebiete
65 dbA
50 dbA
Industriegebiete
70 dbA
70 dbA
Kurgebiete, Krankenhäuser und
Pflegeanstalten
Angaben laut VDI-Richtlinie 2058
(Verein Deutscher Ingenieure)
sowie TA-Lärm als normenkonkretisierende Rechtsnorm
Die Bezeichnungen der Gebiete, auf die sich die Einhaltung der Immissionswerte bezieht, lehnt sich zwar
an die Gebietsanteilung der Baunutzungsverordnung an. Zu beachten ist jedoch, dass die VDI 2058 auf die
tatsächliche Nutzung der betroffenen Gebiete abstellt, weil die Schutzbedürftigkeit gegenüber
Lärmeinwirkungen durch alles mitbestimmt wird, was für den Charakter und die Funktion eines Gebiets
objektiv von Bedeutung ist.
Zum Vergleich:
7 dbA
Hörschwelle
10 dbA
Hörgrenze, Atmen in schalldichten Räumen
20 dbA
tickende Armbanduhr
30 dbA
Hintergrundgeräusche, tickender Wecker, Flüstern
40 dbA
Wind weht durch Bäume
60 dbA
normale Unterhaltung
65 dbA
auf Dauer gesundheitsschädlich
70 dbA
Betonmischer, laute Unterhaltung
75 - 80 dbA belebte Straße
85 dbA
bei Dauerbelastung irreparable Hörschäden
80 - 110 dbA mp3-Player mit Kopfhörer
90 dbA
Lkw, U-Bahn
90 - 105 dbA Diskothek
105 dbA
Presslufthammer
110 dbA
Schlagbohrer, Propellerflugzeug
130 dbA
Schmerzgrenze, Schäden schon bei Einzelereignissen
140 dbA
Düsenjet startet in 25 Metern Entfernung
160 dbA
der Jet durchbricht die Schallmauer in 25 m Entfernung